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AGB

Allgemeine

Geschäftsbedingung

Im Gewährleistungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner

Wahl entweder nachzubessern oder sich mit Minderung einverstanden

zu erklären.

Haftung &

Die Gewährleistungszeit beträgt drei Monate und beginnt fünf Tage nach

vollständiger Leistungserbringung, spätestens mit Abnahme.

Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt bei Abänderung der Arbeitsergebnisse durch

den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten.

Die Gewährleistungspflicht entfällt ebenfalls, wenn der Mangel aufgrund

unterlassener oder fehlerhafter Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ent-

standen ist.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und

können nicht abgetreten werden.

Mit der Genehmigung/Freigabe von Entwürfen, Reinausführung oder Werk-

zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung

für die Richtigkeit von Bild und Text.

Haftung

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder

Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für Trendmotor - Björn Peters.

Für wettbewerbs- oder warezeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfä-

higkeit der Entwürfe haftet Trendmotor - Björn Peters nicht.

Soweit Trendmotor, notwendige Fremdleistungen in Auftrag

gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsge-

hilfen von Trendmotor - Björn Peters.

Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragneh-

mer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschrif-

ten nicht entgegenstehen.

Trendmotor - Björn Peters haftet nicht für urheber- oder lizenzrechtliche

Verstöße die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber entstehen

können.

Die Haftung von Trendmotor - Björn Peters wird für alle Schadenersatzan-

sprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlos-

sen, außer für Ansprüche

Haftungsausschluß

-

wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

-

wegen Arglist oder aus Garantie,

-

aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der

Dienstleisterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter,

-

nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Soweit die Haftung von Trendmotor - Björn Peters ausgeschlossen oder be-

schränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetz-

lichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer oder

seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern

nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für

Schadensersatz

etwaige Schadenersatzansprüche aus Verzug sowie generell für etwaige

Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Im Falle eines begründeten Schadenersatzanspruchs haftet der Auftragneh-

mer nur für typischen und voraussehbaren Schaden.

Die Haftung beschränkt sich auf den jeweiligen Auftragswert.

Allgemeine

Geschäftsbedingung

An Konzepten, Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungs-

rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, es sei denn

diese sind entsprechend vergütet worden. Eigentumsrechte werden auf

Eigentumsvorbehalt

Angeboten bzw. der Rechnunggesondert ausgewiesen; andersfalls gelten

ausschließlich das zweckgebunde Nutzungsrecht als vereinbart.

Zur Ermittlung der Eigentumsrechte gelten die durchschnittlichen Branchen

üblichen Vergütungstabellen der Deutschen Design- und Grafiker Verbän-

den, sowie deren Faktorenberechnungen.

Trendmotor - Björn Peters ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien,

Layouts oder Druckdateien, die im Computer erstellt wurden, an den

Auftraggeber herauszugeben.

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder

Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung

gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Trendmotor - Björn Peters geändert werden.

Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer und nach

Beendigung des Vertrags die bei einem Auftrag erhaltenen technischen und

wirtschaftlichen Informationen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln

Vertraulichkeit

und nicht Dritten zugänglich zu machen.

Ebenso ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des

Vertragspartners Informationen und Kenntnisse über den Auftragszweck

hinaus zu verwerten oder zu nutzen.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen

zwischen Trendmotor - Björn Peters und dem Kunden gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmung

Sind die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen

Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für

alle sich aus dem Vertragsverhältnisergebenden Streitigkeiten das für unse-

ren Geschäftssitzzuständige Gericht.

Wir sind jedoch berechtigt, den Auftrageber/Kunden an jedem anderen

gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestim-

mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,

so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein-

barungen nicht berührt.

Erfüllungsort ist Düsseldorf.

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